WOHNUNG
- Wohnungs- und Fensterreinigung
- Waschen und Bügeln von Textilien
GARTEN UND BLUMEN
- Gartenpflege der Jahreszeit entsprechend
- Bepflanzung von Balkonkästen und Blumentrögen
- Grabpflege
KOCHEN UND BACKEN
- Gestaltung von Familienfeiern und Einladungen
- Kindergeburtstag
- Vorratshaltung
HINWEIS:
Nach §35a Abs. II EStG sind Ausgaben
für eine Hilfe im Haushalt von der Steuer absetzbar!