HAUSPFLEGE

WOHNUNG

  • Wohnungs- und Fensterreinigung
  • Waschen und Bügeln von Textilien

GARTEN UND BLUMEN

  • Gartenpflege der Jahreszeit entsprechend
  • Bepflanzung von Balkonkästen und Blumentrögen
  • Grabpflege

KOCHEN UND BACKEN

  • Gestaltung von Familienfeiern und Einladungen
  • Kindergeburtstag
  • Vorratshaltung

 

HINWEIS:
Nach §35a Abs. II EStG sind Ausgaben
für eine Hilfe im Haushalt von der Steuer absetzbar!