SOZIALEINSÄTZE

SOZIALEINSÄTZE gem. § 38 SGB V

Sie benötigen Unterstützung bei…

  • der Versorgung und Betreuung der Kinder?
  • der Vertretung der haushaltsführenden Person?

    Schwangerschaft

    • Risikoschwangerschaft
    • Entbindung und Hausgeburt

      Unfall oder schwere Erkrankung                                                                

      • Krankenhausaufenthalt
      • ambulante Krankenhausbehandlung
      • ambulante OP
      • psychische Erkrankung
      • chronische Erkrankung

      Reha oder Kur

      Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden übernommen, wenn

      • Sie selbst zur Reha gehen oder
      • Ihr Kind zu einer Kinder-Reha begleitet werden muss

      und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
      Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse/Rentenversicherung übernommen. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn Kinder unter 12 bzw.14 Jahren im Haushalt leben. Die Zuzahlung an die Krankenkasse beträgt 5,- bis 10,- €/Tag.

      Versicherte erhalten auch dann eine Haushalthilfe, wenn Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP nicht selbst versorgen können. Dies muss rechtzeitig beantragt werden, da es auf 4 Wochen begrenzt ist und ab dem Krankenhausentlasstag beginnt.


      Zusammenarbeit mit Jugendämtern

      Unterstützung der Familien in Form von „Hilfe zur Erziehung oder in Notsituation“


      Haushaltscoaching über Koki – in den frühen Hilfen

      Das Angebot richtet sich an schwangere Frauen und Eltern mit Kleinkindern bis 3 Jahren bei Überforderungssituationen oder psychosozialen Belastungen.
      Durch das Haushaltscoaching vermitteln wir Ihnen Kernkompetenzen, damit der Alltag besser bewältigt werden kann. Es ist eine Form von „Hilfe zur Selbsthilfe“ und umfasst ca. 80 Stunden über einen Zeitraum von ca. 4 Monaten.
      Dies ist eine freiwillige und kostenlose Leistung und wir kommen direkt zu Ihnen ins Haus.
      Nähere Infos hierzu erhalten Sie auch bei Ihrer Koki vor Ort.

      https://www.neustadt.de/familie-bildung/koki-netzwerk-fruehe-kindheit
      https://www.weiden.de/familie/eltern-und-kinder/koki-netzwerk-fruehe-kindheit


      Koki – Netzwerk frühe Kindheit

      Frühe Hilfen für Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahren um Überforderungssituationen zu vermeiden

      Haushaltscoaching – individuelle Anleitung zur Haushaltsführung


      Pflegekasseneinsätze

      Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

      Wenn die Hauptpflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, die Pflege durchzuführen, kann bei der Pflegekasse (ab Pflegegrad 2-5) ein Antrag auf Kostenübernahme für stundenweise Verhinderungspflege über 1612,-€ pro Kalenderjahr gestellt werden. Dieses Budget kann mit dem Kurzzeitpflegebudget von 806,- € auf insgesamt 2418,-€ erhöht werden.


      Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

      Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad (1-5) haben, können nach SGB XI Entlastungleistungsleistungen in Höhe eines Betrages von 125,-€ in Anspruch nehmen. Darunter versteht man Dienstleistungen, die zur Versorgung des üblichen Lebensbereiches in einem Privathaushalt erbracht werden.


      Alltagsbegleitung nach § 45 b SGB XI

      Unterstützung Pflegebedürftiger beim Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Angeboten des Alltags: Begleitung zum Gottesdienst oder Friedhof, Arztbesuche, Spaziergänge oder gemeinsames Kochen, Unterstützung bei alltäglicher Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, etc. Diese Tätigkeiten werden gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person durchgeführt.

      Genauere Info´s zu den jeweiligen Leistungen geben Ihnen die Pflegeberater bei den entsprechenden Pflegekassen.